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Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daran gemessen, ob die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet.

Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben. Abhängig von der Einkommenshöhe beträgt der Selbstbehalt bei einem Einkommen

EinkommenHöchstbetrag jährlich
bis zu € 7.300,006 %
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,008 %
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,0010 %
mehr als € 36.400,0012 %
Verringerter Selbstbehalt
Dem Steuerpflichtigen steht der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zuMinus 1 %
Für jedes Kind, für das mindestens sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag gewährt wirdMinus 1 %
Dem Steuerpflichtigen steht kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu,
  • er ist aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner, lebt vom (Ehe-) Partner nicht dauernd getrennt und
  • der (Ehe-)Partner erzielt Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich.
Minus 1 %
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